Fehlen Ihnen Zeit, personelle Ressourcen oder Know-how für die Entgelttransparenz?

Eine belastbare Entgelttransparenz beginnt mit einer strukturierten Bestandsaufnahme. Für Unternehmen in Wolfsburg sowie im Raum Braunschweig und Gifhorn und darüber hinaus analysieren wir gemeinsam die bestehenden Entgeltstrukturen, Bewertungslogiken, Entscheidungswege und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen. In einem unverbindlichen Orientierungsgespräch klären wir zunächst die Ausgangslage und bestimmen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Im Rahmen einer vertieften Statusanalyse Entgelttransparenz untersuchen wir anschließend, wo bereits tragfähige Grundlagen vorhanden sind und wo konkreter Handlungsbedarf besteht. Dabei identifizieren wir systemische Risiken, Dokumentationslücken und organisatorische Unschärfen ebenso wie vorhandene Stärken. Auf dieser Grundlage kann schrittweise eine rechtskonforme, dauerhaft belastbare und nachvollziehbare Umsetzung der Entgelttransparenz entwickelt werden.

Entgelttransparenz-Selbsttest

Der Entgelttransparenz-Selbsttest hilft Unternehmen, ihren Vorbereitungsstand strukturiert einzuschätzen, zentrale Grundlagen zu prüfen und möglichen Prüfungs- oder Handlungsbedarf frühzeitig und nachvollziehbar zu erkennen.

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Unsere Expertise

Als erfahrene, praxisorientierte Experten für Entgelttransparenz und Datenschutz unterstützen wir Unternehmen gemeinsam mit einem interdisziplinären Partnernetzwerk bei der rechtskonformen Umsetzung gesetzlicher Anforderungen.

Mehr zur Expertise

Unser Entgelttransparenz-Blog

Unser Entgelttransparenz-Blog enthält Beiträge mit Informationen, Hinweisen und Tipps zu den Anforderungen bei der praktischen Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie und weiterer für Equal Pay relevanter Vorgaben.

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Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) ist das zentrale Element der Datenschutz-Grundverordnung. Ohne ein ausführliches, aktuelles und vollständiges Verzeichnis ist die rechtskonforme Umsetzung der DS-GVO im Unternehmen faktisch nicht möglich. Beim VVT handelt sich um eine schriftliche Dokumentation, die vom Verantwortlichen gemäß Art. 30 der DS-GVO zwingend ausgearbeitet werden muss. Dieses Verzeichnis muss sehr detaillierte Angaben…