Gleiche Arbeit und gleichwertige Arbeit: Der zentrale Unterschied der Entgelttransparenzrichtlinie
Die Entgelttransparenzrichtlinie unterscheidet zwischen gleicher Arbeit und gleichwertiger Arbeit. Dieser Unterschied klingt zunächst juristisch. Für Unternehmen ist er aber sehr praktisch. Denn künftig wird es nicht ausreichen, nur zu prüfen, ob Beschäftigte mit derselben Stellenbezeichnung gleich bezahlt werden. Entscheidend wird auch sein, ob unterschiedlich benannte Tätigkeiten nach objektiven Kriterien gleichwertig sind. Genau an dieser Stelle…

