Fehlen Ihnen Zeit, personelle Ressourcen oder Know-how für die Entgelttransparenz?

Eine belastbare Entgelttransparenz beginnt mit einer strukturierten Bestandsaufnahme. Für Unternehmen in Wolfsburg sowie im Raum Braunschweig und Gifhorn und darüber hinaus analysieren wir gemeinsam die bestehenden Entgeltstrukturen, Bewertungslogiken, Entscheidungswege und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen. In einem unverbindlichen Orientierungsgespräch klären wir zunächst die Ausgangslage und bestimmen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Im Rahmen einer vertieften Statusanalyse Entgelttransparenz untersuchen wir anschließend, wo bereits tragfähige Grundlagen vorhanden sind und wo konkreter Handlungsbedarf besteht. Dabei identifizieren wir systemische Risiken, Dokumentationslücken und organisatorische Unschärfen ebenso wie vorhandene Stärken. Auf dieser Grundlage kann schrittweise eine rechtskonforme, dauerhaft belastbare und nachvollziehbare Umsetzung der Entgelttransparenz entwickelt werden.

Entgelttransparenz-Selbsttest

Der Entgelttransparenz-Selbsttest hilft Unternehmen, ihren Vorbereitungsstand strukturiert einzuschätzen, zentrale Grundlagen zu prüfen und möglichen Prüfungs- oder Handlungsbedarf frühzeitig und nachvollziehbar zu erkennen.

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Unsere Expertise

Als erfahrene, praxisorientierte Experten für Entgelttransparenz und Datenschutz unterstützen wir Unternehmen gemeinsam mit einem interdisziplinären Partnernetzwerk bei der rechtskonformen Umsetzung gesetzlicher Anforderungen.

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Unser Entgelttransparenz-Blog

Unser Entgelttransparenz-Blog enthält Beiträge mit Informationen, Hinweisen und Tipps zu den Anforderungen bei der praktischen Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie und weiterer für Equal Pay relevanter Vorgaben.

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Ausbildungsvergütungen und Entgelttransparenzrichtlinie: Warum Unternehmen genau hinsehen sollten

Mit der Entgelttransparenzrichtlinie rücken derzeit vor allem Gehälter von Fachkräften, Führungskräften und Angestellten in den Fokus. Deutlich seltener wird eine andere Frage diskutiert: Welche Bedeutung haben Ausbildungsvergütungen im Zusammenhang mit der Entgelttransparenzrichtlinie? Diese Frage ist bislang weder in Deutschland gesetzlich geklärt noch Gegenstand einer gefestigten Rechtsprechung. Dennoch lohnt sich bereits heute ein genauer Blick auf…

Entgelttransparenzrichtlinie: Was die Bundesregierung nicht än­dern kann

Deutschland hat die Umsetzungsfrist für die EU-Entgelttransparenzrichtlinie nicht eingehalten. Seit dem 8. Juni 2026 geht es deshalb nicht mehr nur um die Frage, wann das deutsche Umsetzungsgesetz kommt und wie lange Unternehmen noch auf die nationale Konkretisierung warten müssen. Mindestens ebenso wichtig ist eine andere Frage: Wie weit kann die nationale Umsetzung überhaupt noch beeinflusst…

Was bedeutet die Zwischenphase ohne deutsches Umsetzungsgesetz konkret für Unternehmen?

Deutschland hat die Umsetzungsfrist für die EU-Entgelttransparenzrichtlinie nicht eingehalten. Seit dem 8. Juni 2026 besteht deshalb eine besondere Zwischenphase: Die Richtlinie ist für Deutschland verbindlich, ein deutsches Umsetzungsgesetz liegt aber noch nicht vor. Für Unternehmen entsteht dadurch eine schwierige Situation. Viele konkrete Pflichten sind noch nicht abschließend im deutschen Recht geregelt. Die Richtung ist jedoch…

Entgelttransparenz verschoben? Nein: Nur das deutsche Gesetz kommt später

Deutschland hat die Umsetzungsfrist der EU-Entgelttransparenzrichtlinie nicht eingehalten. Seit dem 8. Juni 2026 steht fest: Deutschland hat die unionsrechtlich vorgegebene Frist für die Umsetzung in nationales Recht verfehlt. In der öffentlichen Diskussion entsteht dadurch leicht ein falscher Eindruck. Man könnte meinen, die Entgelttransparenz sei damit verschoben. Unternehmen könnten also abwarten, bis der deutsche Gesetzgeber irgendwann…

Entgelttransparenz ist kein Lohnsozialismus – sondern eine Frage belastbarer Begründungen

Die Entgelttransparenzrichtlinie ist in der öffentlichen Debatte angekommen. Das ist gut. Weniger gut ist es, wenn die Diskussion sofort in Schlagworte abgleitet: „Lohnsozialismus“, „Bürokratenfeminismus“ oder „Brüssel vom anderen Stern“. Solche Begriffe erzeugen Aufmerksamkeit. Sie helfen Unternehmen aber nicht dabei, sich auf die tatsächlichen Anforderungen vorzubereiten. Denn eines sollte nüchtern festgestellt werden: Man kann die Richtlinie…