Fehlen Ihnen Zeit, Ideen und Know-how bei der Umsetzung des Datenschutzes?

Dann lassen Sie sich von erfahrenen praxisorientierten Datenschutz-Experten helfen! Wir unterstützen Sie in allen Belangen des betrieblichen Datenschutzes z. B. bei der Erstellung, der Aktualisierung und der Vervollständigung des vom Art. 30 DS-GVO vorgeschriebenen Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT). Auf Wunsch können wir Unternehmen im Einzelfall auch einen externen Datenschutz-Beauftragten stellen.

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätig­keiten (VVT) ist das zentrale Element der Datenschutz-Grund­­­ve­r­ordnung, auf dem der gesamte betriebliche Datenschutz aufbaut wird. Ohne VVT ist ein rechtskonformer Datenschutz nicht möglich!

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Wirtschaftsinformatik & Datenschutz

Datenschutzexperten mit einem Hintergrund in der Wirtschaftsinformatik bringen für die betreuten Unternehmen eine Reihe einzigartiger Vorteile mit sich, denn die Wirtschaftsinformatik und der Datenschutz ergänzen sich hervorragend.

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Unser Datenschutz-Blog

Unser Datenschutz-Blog enthält Beiträge mit Informationen, Hinweisen und Tipps zu den Anforderungen bei der praktischen Umsetzung der DS-GVO und anderer für den Datenschutz relevanter Gesetze und Vorschriften beim betrieblichen Datenschutz.

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Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) ist das zentrale Element der Datenschutz-Grundverordnung. Ohne ein ausführliches, aktuelles und vollständiges Verzeichnis ist die rechtskonforme Umsetzung der DS-GVO im Unternehmen faktisch nicht möglich. Beim VVT handelt sich um eine schriftliche Dokumentation, die vom Verantwortlichen gemäß Art. 30 der DS-GVO zwingend ausgearbeitet werden muss. Dieses Verzeichnis muss sehr detaillierte Angaben…