Rechte der Datenschutzbehörden – Teil 1: Überblick
Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) räumt den Datenschutzbehörden eine Vielzahl von Rechten und Befugnissen ein, um die Umsetzung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften zu gewährleisten und wirksam durchzusetzen. Diese umfassenden Befugnisse ermöglichen es den Datenschutzbehörden, Verstöße gegen den Datenschutz effektiv zu verfolgen und die Rechte der betroffenen Personen zu schützen. Die Artikel 51 bis 59 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)…