Moving Target Defense (MTD) stärkt die IT-Sicherheit

Der Begriff „Moving Target“ (bewegliches Ziel) wird oft im Zusammenhang mit IT-Sicherheit und Datenschutz verwendet. Er beschreibt eine Strategie, bei der Systeme und Netzwerke kontinuierlich verändert werden, um Angreifern das Eindringen zu erschweren. Durch die ständige Veränderung der Angriffsfläche wird es für Angreifer schwieriger, Schwachstellen zu identifizieren und auszunutzen.   Ein Beispiel für eine Moving-Target-Technik…

Warum Datenschutz für die Wirtschaft wichtig ist

In der heutigen digitalen Ära ist Datenschutz nicht nur ein rechtliches Erfordernis, sondern auch ein entscheidender Faktor für den Erfolg und das Vertrauen in Unternehmen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Daten stärkt nicht nur das Vertrauen der Kunden, sondern fördert auch die langfristige Kundenbindung und den Ruf des Unternehmens.   Darüber hinaus minimiert ein effektives Datenschutzmanagement…

Rechte der Datenschutzbehörden – Teil 4: Sanktionsbefugnisse

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) haben die Datenschutzbehörden eine ganze Reihe von durchaus wirksamen Sank­tionsbefugnissen, um Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zu ahnden und abzustellen, um die Rechte der betroffenen Personen zu schützen und die Einhaltung der Datenschutzvorschriften sicherzustellen.   Hier sind einige der wichtigsten Befugnisse: BußgelderDie Datenschutzbehörden können erhebliche Geldbußen gegen den Verantwortlichen und den Auftragsverarbeiter verhängen.…

Rechte der Datenschutzbehörden – Teil 3: Abhilfebefugnisse

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verleiht den Datenschutzbehörden umfassende Abhilfebefugnisse, um die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu gewährleisten und Verstöße effektiv zu ahnden. Diese Befugnisse sind in Art. 58 DS-GVO festgelegt und umfassen eine Vielzahl von Maßnahmen, die von Warnungen und Verwarnungen bis hin zu Geldbußen und der Aussetzung der Datenübermittlung reichen.   Im Folgenden werden die wichtigsten…

Rechte der Datenschutzbehörden – Teil 2: Kontrollbefugnisse

Die für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörden in Deutschland haben umfassende Kontrollbefugnisse, die in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-Kontrollbefugnisse der Datenschutzbehörden) in den Kapiteln 6, 7 und 8 festgelegt sind. Diese umfassen unter anderem die Befugnisse zur Untersuchung, Abhilfe, Genehmigung und Beratung sowie zur Zusammenarbeit und Kohärenz.   Nachfolgend einige der wichtigsten Befugnisse und die entsprechenden Artikel der…