Rechte der Datenschutzbehörden – Teil 2: Kontrollbefugnisse

Die für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörden in Deutschland haben umfassende Kontrollbefugnisse, die in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-Kontrollbefugnisse der Datenschutzbehörden) in den Kapiteln 6, 7 und 8 festgelegt sind. Diese umfassen unter anderem die Befugnisse zur Untersuchung, Abhilfe, Genehmigung und Beratung sowie zur Zusammenarbeit und Kohärenz.   Nachfolgend einige der wichtigsten Befugnisse und die entsprechenden Artikel der…

Rechte der Datenschutzbehörden – Teil 1: Überblick

Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) räumt den Datenschutzbehörden eine Vielzahl von Rechten und Befugnissen ein, um die Umsetzung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften zu gewährleisten und wirksam durchzusetzen. Diese umfassenden Befugnisse ermöglichen es den Datenschutzbehörden, Verstöße gegen den Datenschutz effektiv zu verfolgen und die Rechte der betroffenen Personen zu schützen.   Die Artikel 51 bis 59 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)…

Die DS-GVO ist strenger und umfassender als das alte BDSG

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist im Vergleich zu früheren Gesetzen, wie dem alten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), ein wesentlich strengeres und umfassenderes Datenschutzgesetz. Sie wurde entwickelt, um den Schutz personenbezogener Daten in der Europäischen Union zu stärken und zu harmonisieren.   Die DS-GVO legt großen Wert auf die Rechte der betroffenen Personen und verpflichtet Unternehmen zu einer transparenten…

Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag

Am 1. November 2024 trat das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) vollständig in Kraft. Das im SBGG enthaltene Offenbarungs- und Ausforschungsverbot verbietet die Offenlegung oder Ermittlung von Geschlechtsangaben und Vornamen einer Person, die nach § 2 SGBB geändert wurden, ohne deren Zustimmung. Zuwiderhandlungen können zu empfindlichen Bußgeldern führen und stellen…

DS-GVO fordert Vorkehrungen gegen Cyberangriffe

Die Datenschutz-Grundverordnung fordert gemäß Art. 24 Abs. (1) DS-GVO vom Verantwortlichen, entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen und den Nachweis dafür erbringen zu können, dass die Verarbeitung gemäß der DS-GVO erfolgt.   Im Art. 32 Abs. (1) DS-GVO ist zudem bestimmt, dass unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der…