Pflichten der Datenschutzbehörden – Teil 1: Beschwerdebearbeitung
Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden sind dazu verpflichtet, Beschwerden über Datenschutzverstöße zu bearbeiten. Wenn eine betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt, kann sie eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einreichen. Die Verpflichtung der Datenschutz-Aufsichtsbehörden zur Bearbeitung von Beschwerden über Datenschutzverstöße ist in Artikel 77 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) festgelegt. Die…