Meldung eines Datenschutzverstoßes an die Aufsichtsbehörde
In der Praxis kommt es immer wieder zu Missverständnissen darüber, wer für die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde verantwortlich ist: Der Datenschutzbeauftragte, der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter? Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist es die Verantwortung des Verantwortlichen (üblicherweise die Geschäftsführung), Datenschutzverstöße an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden. Artikel 33…